Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1024
BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69 (https://dejure.org/1971,1024)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1971 - VI ZR 230/69 (https://dejure.org/1971,1024)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 (https://dejure.org/1971,1024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff - Kleinhirnarteriographie

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1887
  • MDR 1971, 918
  • VersR 1971, 929
  • DB 1971, 1521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Um von diesem Vetorecht Gebrauch machen zu können, sind auch minderjährige Patienten entsprechend aufzuklären, wobei allerdings der Arzt im Allgemeinen darauf vertrauen kann, dass die Aufklärung und Einwilligung der Eltern genügt (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929 f. und vom 16. April 1991 - VI ZR 176/90 - VersR 1991, 812, 813; Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 5. Aufl. Rn. C 115; Steffen/Pauge Arzthaftungsrecht 10. Aufl. Rn. 432; differenzierend Wölk MedR 2001, 80, 83 ff.).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Deshalb bedürfte es besonderer therapeutischer Rechtfertigung, wenn der Arzt die Absicht, ihn vorzunehmen, dem Patienten überhaupt verschweigen wollte; denn dieser hat in erster Linie Anspruch darauf, über die Natur des Eingriffs im Großen und Ganzen aufgeklärt zu werden (vgl. etwa BGHZ 29, 46, 53 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57]/54;Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929, 930 = LM BGB § 823 [Aa] Nr. 26; st. Rspr.).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 76/70

    Aufklärungspflicht - Arzt - Schädliche Folgen - Gebotenheit - Eingriff -

    Die Bedenken des Berufungsgerichts geben keinen Anlaß, von diesem Grundsatz abzugehen, den auch der Bundesgerichtshof ständig aus wohlerwogenen Gründen gegenüber den Angriffen eines Teils des Schrifttums aufrechterhalten hat (zuletzt Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - LM BGB § 823 (Aa) Nr. 26; vgl. im übrigen Soergel/Zeuner 10. Aufl. Rdz. 16 zu § 823 BGB).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929).
  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

    Dem Aufklärungsempfänger ist, sofern er nicht auf eine solche Erläuterung ausdrücklich verzichtet hat, der beabsichtigte Eingriff in einer seinem Verständnisvermögen angepassten Weise so zu erläutern, dass er, wenn auch nur im Großen und Ganzen, weiß, worin er einwilligt (BGH NJW 1971, 1887).
  • BGH, 29.06.1976 - VI ZR 68/75

    Freiwillige Sterilisation

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1988 - 7 U 2/84
    b) Zutreffend ist das Landgericht auch davon ausgegangen, dass bei einem diagnostischen Eingriff grundsätzlich strenge Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken zu stellen sind (BGH, NJW 1971, 1887 (1888 sub 2) - BGH, NJW 1979, 1933 (1934 sub II 2 b) - Senat, aaO.) und dass eine Einschränkung dem Umfang nach allenfalls dann in Betracht kommt, wenn dem diagnostischen Eingriff im Hinblick auf die dadurch erschlossene Heilmöglichkeit große Dringlichkeit zukommt (BGH, NJW 1971, 1887 (1888 sub 2)).

    In diesem Zusammenhang hat die sogen. Komplikationsdichte allein kein entscheidendes Gewicht (BGH, NJW 1971, 1887; BGH, NJW 1977, 337), es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Dringlichkeit des Eingriffs (BGH, NJW 1981, 1319 (1320 sub II 2 a); BGH, NJW 1984, 1395 (1396 sub III a)) und vor allem auf das Gewicht, das mögliche und nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluss des Patienten haben können, seine Einwilligung für den beabsichtigten Eingriff zu erteilen.

  • BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75

    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem

    Danach muß der Arzt seinen Patienten, wenn auch nur "im großen und ganzen", auch über die möglichen Operationsrisiken aufklären (BGHZ 26, 46, 53, 54; Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929); dabei steht nicht das Zahlenverhältnis zwischen Komplikationsdichte und der ärztlichen Hinweispflicht im Vordergrund, sondern das Gewicht, das mögliche, nicht ganz außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Risiken für den Entschluß des Patienten haben können, seine Einwilligung in die Operation zu erteilen.
  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 141/72

    Inanspruchnahme auf Ersatz des Schadens aus einer Peridural-Anästhesie (PDA) -

    Erster Zweck der Aufklärung ist es, den Patienten darüber wenigstens "im großen und ganzen" zu unterrichten, was mit ihm geschehen soll (BGHZ 29, 46, 53; 29, 176, 181; Senatsurteil vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929 m.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 11.06.1999 - 8 U 1495/98

    Ärztliche Aufklärungspflicht bei operativer Entfernung eines Weisheitszahns -

  • BGH, 25.11.1975 - VI ZR 122/73

    Umfang der ärztlichen Hinweispflicht in Bezug auf mit einer Operation verbunden

  • OLG München, 22.01.1979 - 9 W 2150/78

    Bewilligung des Armenrechts

  • OLG Stuttgart, 07.12.1977 - 1 U 46/77

    Hinreichende und rechtzeitige Aufklärung über die möglichen nachteiligen Folgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht